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Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Mitteilungen in der "Banater Post"

Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung können in der Banater Post nur noch Geburtstagsmitteilungen von Mitgliedern der Landsmannschaft der Banater Schwaben veröffentlicht werden. Gleiches gilt auch für Mitteilungen von verstorbenen Landsleuten. Mitteilungen von Geburten, Eheschließungen und Ehejubiläen können nicht mehr veröffentlicht werden, auch nicht von Mitgliedern, da der Gesetzesgeber diese Daten als besonders schutzwürdig betrachtet.
Die Geburtstagsdaten werden ab der Banater Post vom 5. Oktober dem Mitgliederverzeichnis entnommen. Sollten nicht alle Daten richtig sein, obliegt es den Betroffenen, eine Korrektur zu veranlassen.
Private (bezahlte) Anzeigen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Den Wortlaut des entsprechenden Rundschreibens von der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V. finden Sie HIER